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Europäisches Christliches Umweltnetzwerk (ECEN)
Struktur und Organisation des Netzwerkes

Auf Deutsch
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Contents



ECEN ADRESSE UND KONTAKTE INFORMATION

Europäisches Christliches Umweltnetzwerk (ECEN)

c/o Konferenz Europäischer Kirchen,
Ecumenical Centre
Rue Joseph II 174
BE-1000 Brussels

Belgium

Tel: 00 32 2 230 1732, Fax: 00 32 2 231 1413
E-Mail:
ecen@cec-kek.be
Website: http://www.ecen.org
Webmaster: srtp@srtp.org.uk



(1) EINFÜHRUNG

(1.1) In den letzten Jahren ist zunehmend deutlich geworden, daß die europäischen Kirchen in Umweltfragen enger zusammen arbeiten müssen. Ökologische Bedrohungen gehen über staatliche Grenzen hinweg und werden am besten durch gemeinsame Anstrengungen angegangen, zusätzlich zu der fortlaufenden Arbeit an lokalen Fragen. In Juni 1997 unterstrich die Zweite Europäische Ökumenische Versammlung in Graz (Österreich) diese Notwendigkeit des gemeinsamen Zeugnisses ausdrücklich als sie die Empfehlung (5.4 ) annahm, "ein europäisches Netzwerk von Umweltverantwortlichen" der Kirchen auf europäischer Ebene einzurichten.

(1.2) Vom 21.-25. Oktober 1998 kamen 60 Personen in der Orthodoxen Akademie Vilemov in der Tschechischen Republik zusammen , um die Möglichkeit der Einrichtung eines solchen Netzwerkes zu untersuchen und diese Empfehlung umzusetzen. Sie kamen aus 24 Ländern, sowohl aus Ost- als auch aus Westeuropa und vertraten orthodoxe, protestantische, anglikanische und römisch-katholische Kirchen. Die Konferenz Europäischer Kirchen unterstütze das Vorhaben und war bei der Organisation behilflich. Die Teilnehmenden einigten sich auf die dringende Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit und beschlossen einstimmig die Gründung eines Netzwerkes unter den Namen "Europäisches Christliches Umweltnetzwerk".

(1.3) Das Netzwerk verbindet seine Mitglieder durch regelmäßige Angebote, z.B. durch Vollversammlungen, Arbeitsgruppen und Kommunikationswege. Keines der einzelnen Mitglieder des Netzwerkes kann für das ganze Netzwerk sprechen. Das Netzwerk kann nicht für seine einzelnen Mitglieder sprechen. Gemeinsame Aktivitäten beruhen auf der Initiative und der inhaltlichen Übereinstimmung der Mitglieder. Die Effektivität des Netzwerkes basiert auf dem Engagement seiner Mitglieder und deren Bereitschaft mit einander in einen Dialog einzutreten.

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(2) ZIELE

Das Ziel des Netzwerkes ist die Arbeit für eine nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen - der Gemeinde, der Region, des Landes und Europas. Dazu gehören nicht nur die ökologischen, sondern auch die sozialen, geistlichen, politischen und wirtschaftlichen Dimensionen des Lebens. Im einzelnen werden folgende Ziele angestrebt:

  • Unterstützung der Kirchen in ihrer theologischen Reflexion über das Geschenk der Schöpfung Gottes und spezifische Umweltfragen

  • Zusammentragen von Information und Fachwissen

  • Verstärken des ökologischen Bewußtseins und Engagements der europäischen Kirchen

  • Analyse der sozialen und politischen Auswirkungen von Umweltfragen und Förderung von gemeinsamen Aktivitäten zu ihrer Behandlung

  • Erkennen von Umweltproblemen, die auf europäischer Ebene entstehen, um den Kirchen Wege vorzuschlagen, damit umzugehen

  • Förderung des Dialogs über Umweltfragen zwischen den europäischen Regionen (Ost und West, Nord und Süd)

  • Förderung des Dialogs über Umweltfragen zwischen Europa und den anderen Regionen der Welt

  • Anregung von fachbezogenen Formen der Zusammenarbeit mit Nichtregierungs- organisationen und den Europäischen Organisationen und Institutionen.

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    (3) MITGLIEDSCHAFT

    (3.1) Mitglieder des Netzwerkes sind Vertreterinnen und Vertreter mit einem Mandat von:

  • europäischen christlichen Kirchen oder ihren ökumenischen Organisationen

  • assozierten Mitgliedern oder Partnerorganisationen der Konferenz Europäischen Kirchen

  • Netzwerke und Organisationen, die sich mit Umweltfragen befassen und von europäischen Kirchen oder ihren ökumenischen Organisationen anerkannt werden bzw. mit einer oder mehreren europäischen Kirchen eng zusammenarbeiten oder von Ihnen beauftragt wurden.

    Nur Mitglieder haben bei Vollversammlungen des Netzwerkes Stimmrecht in Fragen der Struktur, der Organisation und der Prioritäten des Netzwerkes. Nur Mitglieder können in den Leitungskreis des Netzwerkes gewählt werden.

    (3.2) Vertreterinnen und Vertreter anderer Umweltorganisationen und -gruppen wie auch Einzelpersonen können assozierte Mitglieder des Netzwerkes werden. Die Leitungsgruppe entscheidet über die Aufnahme assoziierter Mitglieder. Assozierte Mitglieder können in den Arbeitsgruppen des Netzwerkes mitarbeiten und an Vollversammlungen ohne Stimmrecht teilnehmen.

    (3.3) Mitglieder, assozierte Mitglieder und Kirchen bzw. Organisationen, die sie represäntieren sollten den gemeinsamen christlichen Glauben im Geist der Zweiten Europischen Ökumenischen Versammlung (EV2) teilen. Das setzt Toleranz und Respekt vor der Meinung anderer voraus.

    Assozierte Mitglieder säkularer Organisationen und Gruppen können am Netzwerk wie unter 3.2 beschrieben teilnehmen, wenn sie mit Kirchen zusammenarbeiten wollen und die Kriterien des Respekts und der Toleranz für sich übernehmen können.

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    (4) VOLLVERSAMMLUNGEN

    (4.1) Mitglieder und assozierte Mitglieder kommen zu Vollversammlungen des Netzwerkes zusammen, um:

  • den Prozeß der Netzwerkbildung voranzubringen

  • über gemeinsame Prioritäten zu reflektieren

  • Entscheidungen über die Arbeit und künftige Prioritäten des Netzwerkes zu treffen

  • die Leitungsgruppe zu wählen.

    Die Vollversammlung kann Studiendokumente, Resolutionen und Stellungnahmen verabschieden, die im Namen des Netzwerkes veröffentlicht werden.

    (4.2) In Prinzip sollten Vollversammlungen nicht später als alle zwei Jahre stattfinden.

    (4.3) Mitglieder und assozierte Mitglieder des Netzwerkes werden spätestens drei Monate vor einer Vollversammlung zu dieser eingeladen. Die Leitungsgruppe sollte sich soweit als möglich darum bemühen, daß die Teilnehmenden einer Vollversammlung für die die regionale und konfessionelle Zusammensetzung des gesamten Netzwerkes sowie alle seine thematischen Schwerpunkte repräsentativ sind. Auf eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern ist zu achten.

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    (5) LEITUNGSGRUPPE

    (5.1) Jede Vollversammlung des Netzwerkes wählt die Leitungsgruppe, die die Arbeit zwischen den Vollversammlungen gestaltet. In der Verantwortung der Leitungsgruppe liegt es:

  • den Prozess der Netzwerkbildung zu begleiten

  • neue Mitglieder zur Mitgliedschaft einzuladen

  • die jeweils nächste Vollversammlung vorzubereiten

  • gemeinsame Aktivitäten des Netzwerkes zu ermutigen und zu begleiten

  • die Koordination der Arbeitsgruppen zu übernehmen

  • die Kommunikation mit den Mitgliedern zu gewährleisten und die Website zu gestalten

  • den Haushalt des Netzwerkes aufzustellen.

    (5.2) Die Leitungsgruppe sollte aus nicht mehr als zehn von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern bestehen. Ihre Zusammensetzung sollte die im Netzwerk vertretenen Regionen und Konfessionen reflektieren und eine angemessene Beteiligung von Frauen ermöglichen.

    (5.3) Die / der Sekretär/in des Netzwerkes und die / der Verantwortliche für die Website sind kraft Amtes Mitglieder der Leitungsgruppe.

    (5.4) Die Leitungsgruppe kann gegebenen Falls zwei weitere Mitglieder kooptieren.

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    (6) ARBEITSGRUPPEN

    (6.1) Im Kontext des von der Vollversammlung erstelltenen Rahmenplans richtet die Leitungsgruppe Arbeitsgruppen ein, in denen die Mitglieder und assozierten Mitglieder in der Zeit zwischen den Vollversammlungen und während der Vollversammlungen zu spezifischen Themen zusammenarbeiten.

    (6.2) Jede dieser Arbeitsgruppen hat eine/n Koordinator/in, die/der die Kommunikation unter der Mitgliedern der Arbeitsgruppe aufrecht erhält und Ihre Aktivitäten koordiniert. Sie/er berichtet der Leitungsgruppe und der Vollversammlung über die geplanten und ausgeführten Aktivitäten.

    (6.3) Jede Vollversammlung wertet die Arbeit der Arbeitsgruppen aus.

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    (7) SEKRETÄR/IN UND VERANTWORTLICHE/R FÜR DIE WEBSITE

    (7.1) Die Leitungsgruppe sucht eine Person, die als Sekretär/in fungiert. Die/der Sekretär/in unterstützt die Leitungsgruppe in ihrer Arbeit.

    (7.2) Der Dienstsitz der/des Sekretärin/s dient als offizielle Adresse des Netzwerkes.

    (7.3) Die Leitungsgruppe bestimmt ebenso die/den Verantworliche/n für die Website des Netzwerkes, die nach dem Vorgaben der Leitungsgruppe gestaltet wird. Zwischen den Treffen der Leitungsgruppe kann die/der Verantwortliche in Absprache mit der/dem Sekretär/in über die weitere Gestalltung der Website entscheiden.

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    (8) HAUSHALT

    (8.1) Der Haushalt des Netzwerkes wird durch die Leitungsgruppe erstellt. Eines ihrer Mitglieder wird beauftragt, den Haushalt zu verwalten und seine Einhaltung zu überwachen. Die Kirche oder Organisation dieses Mitglieds sollte den Status eine gemeinnützigen Organisation (Steuerabzugsberechtigung) haben.

    (8.2) Jedes Mitglied und jedes assozierte Mitglied des Netzwerkes sollte nach Möglichkeiten suchen, zur Deckung des Haushalts beizutragen.

    (8.3) Im Rahmen des von der Leitungsgruppe erstellten Budgets kann die/der Verantwortliche für die Überwachung des Haushalts Zahlungen aus dem Haushalt autorisieren. Für darüberhinausgehende Zahlungen benötigt sie/er die Zustimmung von mindestens zwei vorher bestimmten Mitgliedern der Leitungsgruppe.

    (8.4) Kein Mitglied kann im Namen des Netzwerkes finanzielle Verpflichtungen eingehen, ohne vorherige Konsultation mit der/dem Verantwortlichen für den Haushalt.

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    (9) SCHLUßBESTIMMUNGEN

    (9.1) Dieser strukturelle und organisatorische Rahmen des Europäischen Christlichen Umweltnetzwerkes ist auf der Vollversammlung in Loccum (Oktober 1999) beschlossen worden.

    (9.2) Änderungen dieses Rahmenplanes zur Struktur und Organisation des Netzwerkes können durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer Vollversammlung beschlossen werden.

    Loccum, 29.10.1999

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